Vogelgrippe bzw. Geflügelpest – was nun?

Vogelgrippe Stallpflicht mit überdachtem Auslauf

Ok, Stallpflicht bei Vogelgrippe ist ein nicht so richtig erfreuliches Thema an der Hühnerhaltung. Aber gewusst wie, lässt sich auch mit der Vogelgrippe – der aviären influenza umgehen.

Vogelgrippe (aviäre Influenza) oder Geflügelpest

Das Thema Vogelgrippe oder auch Geflügelpest gibt es schon seit Ende des 19. Jahrhunderts. Es handelt sich um einen hochansteckenden Virus. Die Geflügelpest oder Vogelgrippe ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. In den letzten Jahren gingen immer wieder Geflügelpestausbrüche durch die Presse. Betroffene Betriebe werden meist sofort isoliert und alle Tiere getötet und verbrannt. Die Viren sind hochansteckend und ziemlich beständig z.B. an Kleidung oder Schuhen von Haltern und könnend dadurch von einem Hühnerhalter zum nächsten übertragen werden. Weiter können Wildvögel das Virus übertragen.

Vogelgrippe bewirkt Stallpflicht für Hühner

Wenn es in einem Landkreis zu einem Ausbruch kommt, ergeht meist eine Stallpflicht für den ganzen Landkreis. Die Stallpflicht bei Vogelgrippe führt zur Ausgangsbeschränkung für euer Federvieh. Bei uns gibt es mit dem aktuellen Fall einen Sperrbezirk und einen Beobachtungsbezirk im nördlichen Landkreis, den das entsprechend zuständige Landratsamt festlegt. Ich liege gerade nicht mehr im Beobachtungsbezirk und habe mich schon gefragt, ob wohl entsprechend im Bezirk liegende Hobbyhühnerhalter auch direkt kontaktiert wurden. Zumindest habe ich mich ordnungsgemäß als Hühnerhalter beim Veterinäramt gemeldet und auch eine Betriebsnummer für meine Hühnerhaltung erhalten.

Aber, da wir ja alle zu diesen verrückten Coronazeiten eh jeden Tag auf den Webseiten des Landratsamtes rumsurfen, erfährt man auch von der Vogelgrippe im eigenen Landkreis. Wenn in eurem Landkreis Stallpflicht angeordnet wird, gilt die Aufstallpflicht auch für Hobby Hühnerhalter. Die genauen Regeln stehen dann meistens auf den Seiten der entsprechenden Landratsämter.

Die wesentliche aller Einschränkung ist, dass ihr eure Hühnchen nicht mehr frei laufen lassen dürft. Sie müssen also im Stall bzw. in einem überdeckten Auslauf bleiben.

Mein Stall – ein Omlet Eglu – ist da mit seinem immerhin doppelten Auslauf immer noch ziemlich klein für 6 Hühner. Daher musste eine Lösung für mehr überdachten Auslauf her. Dazu gibt’s einen eigene Beitrag: Voliere / Freilaufgehege für Hühner

Interessant übrigens: Die Hühnerbauern unseres Vertrauens, die meistens ja auch die lokalen Supermärkte versorgen, dürfen Ihre Eier weiter für 16 Tage als Freilandeier verkaufen. Danach steht da nur noch Eier aus Bodenhaltung mit Wintergarten. Unser Rewe hat ein Schild aufgehängt, dass er den Hühnerbauern trotzdem weiter den üblichen Preis bezahlt.

Aber als Hobbyhühnerhalter solltet ihr sowieso nie auf den Preis des einzelnen Eies runterrechnen ;-).

Ein Gedanke zu „Vogelgrippe bzw. Geflügelpest – was nun?

  1. Pingback: Hühnergehege und Volieren - die Vorteile - Smarthuhn.de

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